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Gräser

Abschied persönlich & liebevoll gestalten

Bestattungen Vogel

Bestattungen Vogel in Hadamar und Elz

Gruppenbild Bestattungen Vogel in Hadamar und Elz

Jeder Mensch ist anders
Und verdient einen einzigartigen Abschied

Bereits in dritter Generation sind wir als Ihr Bestatter in Hadamar, Elz und vielen Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg für Sie im Einsatz. Unsere Familie ist hier in der Region verwurzelt. Wir fühlen uns in Ihre Situation ein und verstehen, was Sie bewegt. So beraten wir Sie kompetent zu allen Fragen rund um Abschiednahme, Trauerfeier und Bestattungsarten und informieren dabei auch jederzeit transparent über die zu erwartenden Kosten für die Beerdigung. Vor allem aber möchten wir Ihnen nach einem Trauerfall einfühlsame Wegweiser und Begleiter sein.

Denn wir wissen, mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Deshalb setzen wir uns als Bestatter dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt – mit einer individuell gestalteten Trauerfeier und Beisetzung, die das vergangene Leben ehrt und den Angehörigen Trost spendet. Gerne helfen wir Ihnen bei der Organisation aller Details und sorgen mit unserer Erfahrung und Intuition für eine Abschieds­zeremonie, die Ihnen in liebevoller Erinnerung bleibt.

Im Trauerfall
Die erste Schritte

Bei einem Sterbefall in der eigenen Wohnung, informieren Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst, um eine Todes­bescheinigung zu erhalten.

Melden Sie sich dann bei uns, damit wir besprechen, wann wir den Verstorbenen abholen und wie es danach weitergeht. Sie können uns Tag und Nacht anrufen unter Tel. 06433-2559

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Hospiz kümmert sich das Personal um die Ausstellung der Todes­bescheinigung und Sie können vorab einen Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (wenn ledig)
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebens­partnerschafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraft­vermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
    Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorge­vertrag
Gerahmtes Erinnerungsfoto

Persönliche Gedenkseiten

  • Icon Kondolenz

    Kondolenzen online schreiben

  • Icon Kalender

    Trauer­feiertermine finden

  • Icon Kerze

    Virtuelle Kerzen entzünden

  • Icon Traueranzeigen

    Traueranzeige ansehen

  • Icon Kamera

    Fotos mit Familie und Freunden teilen

Die eigene Bestattung planen

Sie haben sich bereits Gedanken über die eigene Bestattung gemacht und möchten Ihre Wünsche festhalten? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie ausführlich und halten Ihre Wünsche auch vertraglich fest. Erste Infos zum Thema erhalten Sie hier.

Notizen

In Ruhe Abschied nehmen

Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig die bewusste Abschied­nahme von einem verstorbenen Angehörigen ist. Mit unserem Gewölbekeller bieten wir Ihnen ein besonders stilvolles Ambiente, um noch einmal ganz in Ruhe am Sarg Abschied zu nehmen.

Abschiedsraum bei Bestattungen Vogel in Hadamar und Elz

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Bestattungen Vogel unter der Nummer 06433-2559 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Bestattungen Vogel als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Hessen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Bestattungen Vogel Ihnen dabei behilf­lich.

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Bestattungen Vogel beraten Sie gerne näher.

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Bestattungen Vogel nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Bestattungen Vogel Team unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Weitere häufig gestellte Fragen zu Bestsattungsarten und Bestattungskosten, aber auch zum Umgang mit Trauer und zum individuellen Abschied, finden Sie in unserer Infothek.